Nachhaltigkeit in der europäischen Wirtschaft: EU-Taxonomie, CSRD und SFDR erklärt
Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Investieren sind mittlerweile unverzichtbare Bestandteile der Finanzlandschaft. Um diese Aspekte zu regulieren und zu fördern, hat die Europäische Union verschiedene Rahmenbedingungen und Bestimmungen eingeführt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns drei dieser Schlüsselkonzepte genauer ansehen: die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
EU-Taxonomie: Eine umfassende Klassifizierung für grüne Investitionen
Die EU-Taxonomie dient als einheitliches Klassifizierungssystem, um zu bestimmen, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig betrachtet werden können. Sie definiert sechs Hauptumweltziele: Abschwächung und Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme. Mit dieser Klassifizierung wird es Investoren erleichtert, nachhaltige Investitionen objektiv zu bewerten und so fundierte Entscheidungen zu treffen.
CSRD: Erhöhte Transparenz für Unternehmen und ihre Nachhaltigkeitsbemühungen
Die CSRD legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Berichterstattung von Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Sie fordert die Offenlegung von Informationen zu einer Vielzahl von Themen, einschließlich Umweltauswirkungen, soziale und Mitarbeiterangelegenheiten, Achtung der Menschenrechte, Anti-Korruptions- und Bestechungsfragen. Dies stellt eine umfassende und transparente Berichterstattung sicher, die Investoren dabei unterstützt, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens besser zu bewerten und zu vergleichen.
SFDR: Erweiterte Transparenz im Finanzsektor
Die SFDR zielt darauf ab, die Transparenz von Finanzprodukten zu verbessern. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte offen zu legen. Dabei sind sowohl negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen als auch Informationen darüber, wie diese Risiken in die Investitionsentscheidungsprozesse einfließen. Dies schafft mehr Klarheit für Anleger und fördert das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte.
Die Synergie von EU-Taxonomie, CSRD und SFDR
Die drei genannten Instrumente EU-Taxonomie, CSRD und SFDR ergänzen sich und arbeiten zusammen, um einen transparenten, glaubwürdigen und konsistenten Rahmen für nachhaltige Finanzierungen zu schaffen. Durch die EU-Taxonomie wird ein einheitliches Verständnis von 'grün' oder 'nachhaltig' geschaffen. Die CSRD erweitert dieses Verständnis auf Unternehmensebene durch die Forderung nach umfassender Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken. Und die SFDR gewährleistet, dass Finanzprodukte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit transparent beurteilt und dargestellt werden. Zusammen schaffen sie einen kohärenten Rahmen, der es Investoren, Unternehmen und der Öffentlichkeit erleichtert, nachhaltige Finanzprodukte zu verstehen, zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Für wen gelten welche Regularien?
Die EU-Taxonomie ist relevant für alle Wirtschaftsakteure, die nachhaltige Aktivitäten durchführen oder finanzieren möchten, darunter Finanzmarktteilnehmer, Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger.
Die CSRD betrifft vorerst alle großen Unternehmen und öffentlichen Interessenvertretungen in der EU, einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen. Sie legt die Anforderungen an die Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen fest. In den kommenden Jahren wird die CSRD auf alle in Europa tätigen KMUs und Großunternehmen ausgeweitet.
Die SFDR ist speziell auf Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater ausgerichtet. Sie zielt darauf ab, die Offenlegung von Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen zu fördern.