Die EU-Taxonomie und die CSRD
Sowohl die EU-Taxonomie als auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Teil des Sustainable Finance Package der Europäischen Union, das wir in unserem Blogbeitrag Nachhaltigkeit in der europäischen Wirtschaft vorgestellt haben. Während die CSRD ab 2024 eine umfassende und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große Unternehmen etablieren wird, befasst sich die EU-Taxonomie mit der Kategorisierung von Finanzströmen in Taxonomie-fähige und Taxonomie-konforme Umsätze.
Die Umweltziele der Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt für eine Reihe von Wirtschaftszweigen (unterteilt nach NACE-Codes) Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, um einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele zu leisten. Darüber hinaus dürfen diese Tätigkeiten die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigen und müssen ein Mindestmaß an sozialen Garantien erfüllen, um für die Taxonomie in Frage zu kommen. Die Umweltziele der Taxonomie-Verordnung spiegeln sich vollständig in den Umweltthemen der ESRS wider.
Die Wesentlichkeitsanalyse als erster Schritt der CSRD
Eine zentrale Rolle bei der Erstellung des CSR-Berichts kommt der Wesentlichkeitsanalyse zu. In dieser werden die wesentlichen Umweltauswirkungen des eigenen Unternehmens sowie die wesentlichen Risiken und Chancen, die auf das Unternehmen einwirken, identifiziert. Über die Wesentlichkeitsanalyse gelangt man zu den berichtspflichtigen ESRS-Kapiteln, die im CSRD Nachhaltigkeitsbericht nicht fehlen dürfen.
Die EU-Taxonomie und die Wesentlichkeitsanalyse
Bei der Auswahl der Umweltauswirkungen einer Branche im ersten Schritt der Wesentlichkeitsanalyse, der Kontextanalyse, kann die EU-Taxonomie berücksichtigt werden. Die NACE-Codes des eigenen Unternehmens werden auf EU-Taxonomie-fähige Wirtschaftszweige untersucht und wenn diese in der Taxonomie vorhanden sind, können die Schwellenwerte und Fokusbereiche der sechs Umweltziele für diesen Wirtschaftszweig in die Kontextanalyse des Unternehmens übernommen werden.
Die ESRS schreiben jedoch keinen Automatismus für die Übernahme der Umweltauswirkungen auf Basis der EU-Taxonomie in die Wesentlichkeitsanalyse vor. Die EU-Taxonomie kann lediglich als Hilfsmittel verwendet werden, um die Geschäftstätigkeit besser zu verstehen und die Umweltauswirkungen je nach Geschäftstätigkeit in Chancen oder Risiken einzuteilen.
Darstellung der EU-Taxonomie und anderer Berichtspflichten in der CSRD
Außerhalb der Wesentlichkeitsanalyse muss die EU-Taxonomie mit ihren Kennzahlen und Berichtselementen für Ihr Unternehmen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. Der Nachhaltigkeitsbericht wird alle Nachhaltigkeitsthemen auch nach anderen Berichtsstandards als den ESRS umfassen. Er soll somit alle Berichtspflichten zu ESG-Themen bündeln und als ein Bericht den verschiedenen Stakeholdern und Behörden genügen. Der ESRS 1 räumt der EU-Taxonomie in Anhang F explizit ein eigenes Berichtskapitel vor den Umweltinformationen gemäß den themenspezifischen ESRS-Themen ein.
Wie kann die Sustainability& Ihnen helfen?
Gemeinsam mit Ihnen gehen wir Schritt für Schritt die Anforderungen der EU-Taxonomie und der CSRD durch und erfassen Ihre Umweltauswirkungen und -risiken. Wir begleiten Sie effizient und zielorientiert von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum Nachhaltigkeitsbericht und erarbeiten mit Ihnen eine Roadmap zur Erfüllung Ihrer individuellen Nachhaltigkeitsverpflichtungen.