Die EU-Taxonomie Verordnung
Was ist die EU-Taxonomie Verordnung?
Als Teil des Europäischen Green Deal ist die „EU-Taxonomie Verordnung“ ein erster Vorbote des rechtlichen Paradigmenwechsels, welcher den politischen Ankündigungen der Nationalstaaten der Europäischen Union folgt. Ein Paradigmenwechsel insofern, weil damit nun auf europäischer Ebene rechtlich festgelegt wird, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit als „nachhaltig“ einzustufen ist. Die „EU-Taxonomie Verordnung“ soll als Lenkungsinstrument in erster Linie dazu beitragen, in der Europäischen Union Kapital verstärkt für nachhaltige Tätigkeiten zu allozieren.
Wie definiert sich die EU-Taxonomie?
Eine Taxonomie ist ein einheitliches Klassifikationsschema, mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien klassifiziert werden, also in Kategorien oder Klassen eingeordnet werden. Die EU-Taxonomie legt für Unternehmen in verschiedenen Branchen Kriterien der Leistungserbringung fest. Diese gilt es zu erfüllen, um als „nachhaltiges Unternehmen“ und somit „Taxonomie-konform“ zu gelten.
EU - Taxonomie - Nachhaltigkeit
Die EU-Taxonomie wird in der unternehmerischen Praxis von wesentlicher Bedeutung für die kommenden Jahrzehnte sein. Sie schließt damit die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, oder anders ausgedrückt: „Die EU-Taxonomie ist das bisher fehlende Bindeglied zwischen politisch-rechtlichen Wirklichkeiten und echter Nachhaltigkeit, in dem Sie die Anforderungen des Gesetzgebers an nachhaltige Unternehmen klar vorgibt“.
Was steht in der EU-Taxonomie Verordnung?
Das Taxonomie Paket umfasst:
Die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern und stellt gleichzeitig klar, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen.
Einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, welcher den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Unternehmenswelt verbessern soll.
Sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung, die sicherstellen werden, dass Finanzunternehmen wie Beratungsgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Versicherer das Thema Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und in ihre Anlageberatung für Kunden aufnehmen. [1]
Aus Sicht der EU-Taxonomie kann eine wirtschaftliche Tätigkeit nur als ökologisch nachhaltig betrachtet werden, wenn sie mindestens zu einem der in der Taxonomie Verordnung festgeschriebenen Umweltziele beiträgt und keines der anderen gefährdet.
Die sechs Umweltziele:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Binnenwasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Für wen gilt die EU-Taxonomie Verordnung?
Als Teil des European Green Deal hat die EU-Kommission vorerst den Geltungsbereich nach drei Kriterien definiert. Von der Taxonomie Verordnung sind jene Unternehmen betroffen, die mindestens zwei von den drei folgenden Kriterien erfüllen:
250 Mitarbeiter
50 Mio. EUR Umsatz
25 Mio. EUR Bilanzsumme. [2]
Von der Taxonomie sind zukünftig auch KMU betroffen, für die jedoch vereinfachte Berichtspflichten gelten werden. Neben Banken, die im Falle eines Finanzierungsbedarfs die Taxonomie Kriterien abfragen werden, sind Nachweise der Erfüllung vor allem für Kunden im B2B Bereich relevant. Neben den erwarteten Verweisen auf die Taxonomie Verordnung in der zukünftigen Gesetzgebung, ist nämlich auch das Lieferkettengesetz von besonderer Relevanz, da der Aufwand der Kontrolle nachhaltigen Verhaltens in Drittländern, viele Unternehmen bereits dazu veranlasst, Standorte in die Europäische Union zurückzuverlegen. In naher Zukunft wird ein Nachweis über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien von etwa 50.000 Unternehmen in der EU, davon etwa 2.000 in Österreich, verlangt werden.
Wie kann man die Taxonomie Ziele nachweisen?
Der Nachweis von Taxonomie-Zielen wird in der öffentlichen Debatte oftmals mit einem gesteigerten bürokratischen Aufwand in Verbindung gebracht. Jedoch hat unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung schon heute gezeigt, dass durch langfristige und strukturierte Betrachtung, die Möglichkeiten zur Reduktion von Umweltauswirkungen die Nutzenpotenziale gegenüber dem Aufwand überwiegen lassen.
Zukünftig wird dieser ohnehin schon vorhandene finanzielle Nutzen, durch weitere Ersparnisse, beispielsweise durch Reduktion der CO2-Steuer oder der Energiekosten, weiter verstärkt. Viele Firmen haben bereits erkannt, dass die Verminderung von Umweltauswirkungen nur Vorteile bringt. Neben der Kostenreduktion sind insbesondere die Positionierung gegenüber Kunden und Mitarbeitern, sowie die unternehmerisch-gesellschaftliche Verantwortung, Hauptmotive der Unternehmensleitung.
Wie kann die Sustainability& Ihnen bei der Einhaltung der EU-Taxonomie helfen?
Was ist nun die richtige Strategie? Proaktiv und nachhaltig Handeln oder abwartend Beobachten? Es wird, wie oftmals, „die goldene Mitte“ sein. Diese ist so unterschiedlich zu finden, wie Unternehmungen unterschiedlich sind! Wir sind darauf spezialisiert diese goldene Mitte in Ihrem Unternehmen zu finden, zu bewerten und dabei den größtmöglichen Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen zu realisieren. Mit einem Carbon Footprint finden Sie am schnellsten Ihre größten Potentiale, um Ihre Umweltauswirkungen, wie ihren CO2-Ausstoß zu verringern.
[1] Nachhaltige Finanzierung (wko.at)
[2] Nachhaltiges Finanzwesen und EU-Taxonomie (europa.eu)
01.03.2022